Redemption V PhönixSAN ANDREASGOVERNMENT
ANLAGE 2

Anlage 2 – Waffen- und Gegenstandsliste.

Zugelassene Schusswaffen und kontrollierte Gegenstände.

Jeder Eintrag besitzt eine eindeutige Kennziffer, etwa A2-01. Die Zahl nach A bezeichnet die Anlage, die Zahl nach dem Bindestrich den Eintrag. Verweise verwenden immer die vollständige Kennziffer.

1. Zugelassene zivile Schusswaffen

A2-01 Die folgende Liste ist abschließend. Nur diese vier Schusswaffen dürfen mit einem gültigen Waffenschein gekauft, besessen, transportiert und geführt werden:

A2-02 SNS Pistol

A2-03 Pistol

A2-04 Pistol MK2

A2-05 Pistol .50

2. Verbotene Schusswaffen und Gegenstände

A2-06 Alle Schusswaffen, die nicht unter A2-02 bis A2-05 oder als PD-Dienstwaffen unter A2-08 aufgeführt sind, sind verboten. Ein Waffenschein erlaubt ihren Besitz nicht.

A2-07 Das Verbot nach A2-06 gilt für Kauf, Besitz, Transport, Führen, Gebrauch, Herstellung, Verkauf, Tausch und jede sonstige Weitergabe.

A2-08 Combat Pistol und Heavy Pistol sind ausschließlich Dienstwaffen des Police Departments. Nur Angehörige des PD dürfen sie im Dienst aufgrund einer dokumentierten dienstlichen Zuweisung besitzen, transportieren und führen. Eine Weitergabe an Privatpersonen, das Sheriff Department, das Department of Justice oder Anwälte ist verboten.

A2-09 Waffenteile sind verbotene Herstellungsgegenstände.

A2-10 Waffengehäuse sind verbotene Herstellungsgegenstände.

A2-11 Auch eine unter A2-02 bis A2-05 aufgeführte Schusswaffe ist illegal besessen, wenn die besitzende Person keinen gültigen Waffenschein hat.

A2-12 Ein Waffenschein gilt nur für die unter A2-02 bis A2-05 genannten Schusswaffen. Er erlaubt weder den Besitz anderer Waffen noch einen Schusswaffengebrauch ohne rechtfertigenden Grund.

A2-13 Alltagsgegenstände und gewöhnliche Werkzeuge sind nicht allein deshalb verbotene Waffen, weil sie zur Verletzung einer Person eingesetzt werden können. Ein solcher Einsatz kann dennoch als Bedrohung, Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Raub oder Tötungsdelikt strafbar sein.

3. Klarstellungen

A2-14 Blaupausen sind verbotene Herstellungsgegenstände. Gemeint ist der im Staat als „Blaupause“ bezeichnete Gegenstand zur Waffenherstellung.

A2-15 Schwarzpulver ist ein verbotener Herstellungsgegenstand.

A2-16 Schlagring und Klappmesser sind verbotene Nahkampfwaffen. Kauf, Besitz, Transport, Führen, Verkauf, Tausch und Weitergabe sind verboten.

A2-17 PD und SD dürfen verbotene Waffen und Herstellungsgegenstände zur Beweissicherung beschlagnahmen, transportieren und verwahren. Das DOJ darf sie im Rahmen eines Verfahrens prüfen. Diese Befugnis erlaubt keine private Nutzung und ist keine Waffenberechtigung.