Redemption V PhönixSAN ANDREASGOVERNMENT
BtMG

Betäubungsmittelgesetz.

Verbotene Betäubungsmittel, ihre Herstellung, ihr Handel und ihre Beschlagnahme.

I. Verbotene Stoffe und Besitz

§ 1 Illegale Betäubungsmittel

  1. § 1.1Kokainblätter, Kokain, Weedblätter, Weedbags und Joints sind in jeder Menge illegal. Die Einträge stehen in Anlage 3 unter A3-01 bis A3-05.
  2. § 1.2Eigenbedarf, eine geringe Menge oder die unentgeltliche Weitergabe begründen keine Ausnahme.
  3. § 1.3Waffenteile, Waffengehäuse, Blaupause und Schwarzpulver sind ebenfalls illegal, werden aber als Herstellungsgegenstände nach § 7 WaffG behandelt. Sie sind keine Betäubungsmittel und werden nicht mit Drogeneinheiten zusammengerechnet.

§ 2 Besitz

Der Besitz der in § 1 Absatz 1 genannten Betäubungsmittel, Drogenprodukte und Ausgangsstoffe ist verboten. Für die in § 1 Absatz 3 genannten Herstellungsgegenstände gilt § 7 WaffG.


II. Herstellung, Handel und Anbau

§ 3 Herstellung und Verarbeitung

Die Herstellung, Verarbeitung oder Umwandlung illegaler Betäubungsmittel und Drogenprodukte ist verboten.

Hierzu zählt insbesondere die Weiterverarbeitung:

  • von Weedblättern zu Weedbags oder Joints,
  • von Kokainblättern zu Kokain.

§ 4 Handel und Weitergabe

Ankauf, Verkauf, Tausch, Weitergabe oder sonstige Verteilung illegaler Betäubungsmittel sind verboten.

§ 5 Transport

Der vorsätzliche Transport illegaler Betäubungsmittel ist verboten.

§ 6 Anbau und Gewinnung

Der Anbau, die Gewinnung oder Beschaffung von Ausgangsstoffen zur Herstellung illegaler Betäubungsmittel ist verboten.


III. Beschlagnahme

§ 7 Beschlagnahme illegaler Substanzen und Gegenstände

  1. § 7.1PD und SD beschlagnahmen die in § 1 genannten Betäubungsmittel sowie die verbotenen Herstellungsgegenstände nach § 7 WaffG unabhängig von ihrer Menge.
  2. § 7.2Art, Menge, Fundort und die Person, der die Gegenstände zugeordnet werden, sind zu dokumentieren. Die weitere Verwahrung erfolgt als Asservat.
  3. § 7.3Der dokumentierte Umgang mit diesen Gegenständen zur Beweissicherung durch PD, SD oder DOJ ist zulässig. Er berechtigt nicht zum Konsum, privaten Besitz, Handel oder zur Verarbeitung.