Jeder Eintrag besitzt eine eindeutige Kennziffer, etwa A5-01. Die Zahl nach A bezeichnet die Anlage, die Zahl nach dem Bindestrich den Eintrag. Verweise verwenden immer die vollständige Kennziffer.
1. Zuordnung der Maßnahmen
| Kennziffer | Maßnahme | Zuständige Stelle |
|---|---|---|
| A5-01 | Feststellung und Ahndung gewöhnlicher Straftaten und Verkehrsverstöße | Police Department (PD) und Sheriff Department (SD) |
| A5-02 | Vorläufige Beschlagnahme illegaler Gegenstände und Tatmittel | PD und SD; das DOJ darf die Gegenstände im Rahmen eines Verfahrens prüfen |
| A5-03 | Ausstellung, Verlängerung und Entzug des Waffenscheins | PD als Waffenbehörde |
| A5-04 | Ausstellung und Entzug der Führerscheine Auto, Motorrad und LKW | Fahrerlaubnisbehörde; PD und SD nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen |
| A5-05 | Erlass von Durchsuchungs- und Haftanordnungen | Gericht des DOJ; PD und SD dürfen ohne vorherige Anordnung nur bei gesetzlich geregelter Eilbefugnis handeln |
| A5-06 | Entscheidung über Beschwerden gegen staatliche Maßnahmen | Unbeteiligtes Gericht des DOJ |
| A5-07 | Anordnung vorübergehender besonderer Maßnahmen bei einer Gefahrenlage nach § 5 SVerfG | Gouverneur |
| A5-08 | Erlass und Veröffentlichung von Gesetzesänderungen | San Andreas Government |
2. Zusammenarbeit und Abgrenzung
A5-09 Ist eine zuständige Stelle nicht erreichbar, gehen ihre Befugnisse nicht automatisch auf eine andere Stelle über. Insbesondere werden PD oder SD dadurch nicht zum Gericht. Gesetzliche Eilbefugnisse bleiben bestehen.
A5-10 PD und SD verfolgen Straftaten, führen Kontrollen und Ermittlungen durch, nehmen Personen unter den gesetzlichen Voraussetzungen fest und sichern Beweise. Die Ausstellung von Waffenscheinen und der Besitz von Combat Pistol und Heavy Pistol als Dienstwaffen sind ausschließlich dem PD vorbehalten.
A5-11 Die Staatsanwaltschaft des DOJ prüft Ermittlungsakten, führt die Anklage und beantragt gerichtliche Anordnungen. Richter des DOJ entscheiden unabhängig über Anordnungen, Beschwerden, Schuld und Strafe. Dieselbe Person darf im selben Verfahren nicht zugleich Ankläger und Richter sein.
A5-12 Zugelassene Anwälte beraten und vertreten ihre Mandanten, führen vertrauliche Gespräche und nehmen die gesetzlich vorgesehene Akteneinsicht wahr. Sie gehören weder PD noch SD an und dürfen keine staatlichen Zwangsmaßnahmen anordnen.
A5-13 Bei Ermittlungen gegen organisierte Kriminalität sichern PD und SD Beweise und ermitteln die konkreten Tatbeiträge jeder Person. Die Staatsanwaltschaft des DOJ führt eine gerichtliche Anklage; das Gericht entscheidet. Die bloße Zugehörigkeit zu einer Gruppierung ersetzt keinen Tatnachweis.
A5-14 Der Gouverneur erlässt Dekrete und hebt die Immunität von Leitern und Stellvertretern der Staatsfraktionen nach § 13 SVerfG auf.
A5-15 Der Gouverneur kann im Ernstfall die Entlassung eines Mitarbeiters einer Staatsfraktion nach § 13 Absatz 4 SVerfG veranlassen.